Das Kurfürstenkollegium im Heiligen Römischen Reich 1648

Die Karte zeigt die Territorien der Kurfürsten des Reichs, die den Kaiser wählten („kürten") und daher die vornehmsten und oft auch mächtigsten Fürsten des Reichs waren. Seit 1648 gab es acht Kurfürsten, die einem Kollegium, dem „Kurfürstenkollegium" (oder „Kurfürstenrat"), angehörten, und die selbst in acht sog. „Kurstaaten" regierten. Diese Staaten sind in der Karte abgebildet: drei geistliche Staaten (Kurmainz, Kurköln, Kurtrier) standen fünf weltliche Territorialstaaten (Kurbayern, Kursachsen, Kurbrandenburg, Kurböhmen, Kurpfalz) gegenüber. Die Kurfürsten übten auf den Kaiser bezogene Ämter aus, die – bis auf das in Mainz angesiedelte Amt des Reichserzkanzlers für Deutschland – jedoch nur zeremoniale Bedeutung hatten. Diese Ämter der Kurfürsten sind in der Karte benannt und den jeweiligen Fürsten und deren Territorien räumlich zugeordnet. Schließlich war der Kurfürstenrat neben Fürstenrat und Städterat eines der drei Kollegien des in Regensburg tagenden Reichstages. (A. Kunz)